Auf Grund der extremen Temperaturen und der hierdurch notwendig gewordenen Flugverbote sind viele Organisationen gezwungen, ihre Jungtier-Reisepläne massiv zu ändern. Das Präsidium hat daher auf seiner Sitzung am 6.8.2018 beschlossen, von seiner Befugnis nach § 21 der Sportlichen Vergabebedingungen 2018, die Vergabebedingungen in dringenden Fällen zu ändern, Gebrauch gemacht.
Es hat entschieden: § 2 Ziffer 7 der Sportlichen Vergabebedingungen 2018 wird mit sofortiger Wirkung dahingehend geändert, dass der Begriff „Wochenende“ nicht auf den Zeitraum von Samstag bis Montag beschränkt wird. Für die Vergabe von Verbandsauszeichnungen werden daher auch solche Flüge gewertet, die in dem Zeitraum von Dienstag bis Freitag durchgeführt wurden. Die mitgeteilte Änderung tritt am 24.9.2018 (24.00 Uhr) außer Kraft.
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