Folgende Regelungen gelten: • nach § 50 des Arzneimittelgesetzes darf der Einzelhandel außerhalb von Apotheken mit Arzneimitteln im Sinne des § 2 Abs. 1 oder Abs. 2 Nr. 1, die zum Verkehr außerhalb der Apotheken freigegeben sind (freiverkäufliche Arzneimittel), nur betrieben werden, wenn der Unternehmer eine zur Vertretung des Unternehmens gesetzlich berufene oder eine von dem Unternehmer mit der Leitung des Unternehmens oder mit dem Verkauf beauftragte Person die erforderliche Sachkenntnis besitzt. Bei Unternehmen mit mehreren Betriebsstellen muss für jede Betriebsstelle mindestens eine Person vorhanden sein, die die erforderliche Sachkenntnis besitzt, um eine umfassende Beratung des Endverbrauchers zu gewährleisten. • Außerdem ist die Tätigkeit nach § 67 AMG anzeigepflichtig. Daher muss vor Aufnahme des Einzelhandels mit freiverkäuflichen Arzneimitteln dies in der Regel dem Gesundheitsamt des Kreises oder der kreisfreien Stadt angezeigt werden. Für jede Betriebsstelle ist eine eigene Anzeige erforderlich. Mehr dazu finden Sie rechts unter "Mehr zu diesem Thema" bei "Einzelhandel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln".
Das Arzneimittelgesetz gestattet Einzelhändlern, die bereits vor dem Inkrafttreten, also vor dem 1. Januar 1978, befugt Einzelhandel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln betrieben haben, diese Tätigkeit im bisherigen Umfang weiterhin auszuüben. Dieser "Besitzstand" muss gegenüber der Überwachungsbehörde auf Verlangen nachgewiesen werden. Einzelhändler, die Arzneimittelhandel betrieben haben, ohne hierzu durch das Einzelhandelsgesetz berechtigt gewesen zu sein, können sich nicht auf den Besitzstand berufen.
Die Prüfung für freiverkäufliche Arzneimittel erfolgt bei der zuständigen IHK ausschließlich in schriftlicher Form. Fragen zu Drogen (unter anderem Anwendung, Inhaltsstoffe, Verfälschung), Fragen allgemeiner Art zu freiverkäuflichen Arzneimitteln sowie Multiple-Choice-Fragen müssen bei der Prüfung zu mehr als 50 Prozent richtig beantwortet werden, um diese zu bestehen. Die Prüfungszeit beträgt 75 Minuten, die Teilnahmegebühr ca. 60 Euro.