Hallo Brieftaubenfreunde, in Belgien geht es zur Sache wenn am Auflassplatz nicht alles rund läuft, lest selber.
Die Mitglieder des National Board of Management and Governance (NRBB) führten aufgrund des in der Marge genannten Rennverlaufs eine Untersuchung durch. Diese Forschung zeigt, dass:
Die Entlassungsbeamten der verschiedenen Provinzen haben nur einen einzigen Fehler begangen, da der Beförderer nach der Erlaubnis zum Entladen vor der Entlassung nicht mehr kontaktiert wurde, um sich über das Wetter vor Ort zu informieren Auf der anderen Seite tragen die Gefährten vor Ort aus folgenden Gründen eine große Verantwortung für die Freilassung: Die für die Freigabestelle in Quiévrain verantwortliche Person wurde nicht kontaktiert, obwohl dies eindeutig in den Anweisungen enthalten war. Das Vetorecht (= wenn ein Gefährte nicht entladen will, müssen die anderen Gefährten warten, bis es eine einstimmige Entladevereinbarung gibt) nicht respektiert; Die Gefährten sind nicht zur Freigabe angewiesen, sondern die Erlaubnis zur Freigabe. Sie müssen in gemeinsamer Konsultation die Situation vor Ort einschätzen und Position beziehen. Zeugenaussagen vor Ort zeigen, dass das Wetter in diesem speziellen Fall nie gut war, um eine Taube freizulassen; Es muss hinzugefügt werden, dass der Begleiter, der normalerweise die Veröffentlichungen koordiniert, an diesem Wochenende leider nicht anwesend war. Infolgedessen werden die Begleitagenturen von der NRBB der KBDB angehört, um diese Mängel zu verdeutlichen.
Wir wissen, dass dieses Verfahren Enthusiasten, die ihre Tauben verloren haben, keine absolute Befriedigung verschaffen wird, aber wir müssen sicherlich einschreiten, damit sich dieser Vorfall in der Zukunft nicht wiederholt.
Wir unternehmen nun Schritte, um sicherzustellen, dass die am 07/04/2019 nicht befolgten Regeln ab sofort eingehalten werden (Anforderung von Bildmaterial beim Spediteur vor Ort am Entladeort, Kontakt insbesondere mit Taubenliebhabern in der Nähe des Release-Site,…).
Darüber hinaus müssen die Begleitpersonen gegen die Verhängung einer Geldbuße vor jeder Entlassung Kontakt mit dem Verantwortlichen der Entlassungsstelle in Quiévrain aufnehmen.
Schließlich müssen die Verantwortlichen an den Freisetzungsorten den Vorsitzenden des nationalen Sportausschusses und den nationalen Vorsitzenden systematisch über die an jedem Freisetzungspunkt getroffenen Entscheidungen mit den ihnen zur Verfügung stehenden Kommunikationsmitteln unterrichten.
Die NRBB-Mitglieder reagierten nicht mehr rasch auf die zahlreichen Fragen von Enthusiasten.
Der nationale Vorsitzende und der Vorsitzende des NSC,