Verbandsmitteilung Das Präsidium hat im Rahmen einer Telefonkonferenz am 15.04.2020 folgendes beschlossen: Der Beschluss des Präsidiums, nach dem privat durchgeführte Trainingsflüge untersagt werden, wird aufgehoben. Begründung Das Präsidium hat beschlossen, von Verbandsseite das Trainingsverbot für Mit- glieder hinsichtlich privat durchgeführter Trainingsflüge (nicht: gemeinsamer Transport im Kabinenexpress o.ä.) aufzuheben. Das Präsidium weist allerdings ausdrücklich auf folgendes hin: Durch diesen Beschluss werden selbstverständlich staatliche Restriktionen insbeson- dere Ausgangssperren und Kontaktverbote nicht tangiert. Diese sind selbstverständ- lich strikt zu beachten. In Bundesländern, in denen beispielsweise eine Ausgangs- sperre verhängt wurde, ist daher jedes private Brieftaubentraining weiterhin unzu- lässig. Ein gemeinsames Training von mehreren Verbandsmitgliedern gleichzeitig dürfte den jeweiligen Kontaktverboten widersprechen und ist ebenfalls unzulässig. Im Übrigen wird sich das Präsidium zeitnah mit den Behörden ins Benehmen setzen, um ggf. für die Zeit nach dem 03.05.2020 Möglichkeiten des Einsatzgeschäftes und der Durchführung von Preisflügen zu entwickeln.
Dies wird naturgemäß in keiner Weise vergleichbar sind mit der bisherigen Art und Weise des Einsetzens von Brieftauben und der Auswertung von Flugergebnissen. Weiter kann das Präsidium zum jetzigen Zeitpunkt nicht in Aussicht stellen oder gar zusagen, dass ab einem bestimmten Zeitpunkt mit der Reise wieder begonnen werden kann. Das Präsidium bemüht sich allerdings nach Kräften, mit den Behörden entsprechen- de Lockerungen zu erreichen. Für das Präsidium Richard Groß Präsident
Nach Rücksprache mit dem französischen Verband teilt das Präsidium mit, dass der Transport und der Auflass von Brieftauben in Frankreich ab sofort wieder möglich sind. Auflassgenehmigungen werden nunmehr von unserer Verbandsgeschäftsstelle in Frankreich beantragt. Wir bitten, die aktualisierten Transportpläne so schnell wie möglich in der Geschäftsstelle einzureichen, damit die Auflassgenehmigungen beantragt werden können.