Von den einschränkenden behördlichen Auflagen in diesem Zusammenhang ist diesmal leider auch die Deutsche Brieftauben-Ausstellung (DBA) betroffen. Die Ausstellung in Dortmund hat Auflagen bekommen, die es unter allen Umständen einzuhalten gilt. Die Auflage ist: Für sämtliche Tauben, die zur DBA gebracht werden, muss eine Bescheinigung vorliegen, dass diese Taube(n) aus einer Region angeliefert werden, die keinen Restriktionen im Zusammenhang mit der Geflügelpest unterliegen. Die Bescheinigung muss vom Veterinäramt ausgestellt werden, welches für den Wohnstandort der Taube(n) bzw. des Besitzers zuständig ist.
Das bedeutet: Jeder Züchter, der eine Ausstellungstaube – egal ob für Leistungsklassen, Sonderschauen oder Super-Star – oder eine Versteigerungs- oder Verlosungstaube zur Verfügung stellt, und jeder Züchter, der einen Verkaufsstand für Tauben auf der DBA unterhält, muss eine entsprechende Bescheinigung beibringen.