Der Colvac RP Impfstoff gegen Rotaviren und PMV-1 wird in Deutschland nur als gültige PMV Impfung anerkannt, wenn die Impfung von einem Tierarzt mit einer für Deutschland gültigen Ausnahmegenehmigung durchgeführt wurde. Das Aktenzeichen der Ausnahmegenehmigung für den Einsatz des Impfstoffs ist auf der Impfbescheinigung zu vermerken.
Danach wird die Impfung mit Colvac RP als PMV-Pflichtimpfung anerkannt.
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